verlängerung der Karenz abgelehnt!
Alzheimer ist eine langwierige Krankheit, an der man nicht stirbt. Daher ist sie kein Grund für eine karenzierung zur Sterbebegleitung, da ja kein definitiver Todeszeitpunkt prognostiziert werden kann.
also überstürzte kündigung????
also überstürzte kündigung????
manganius - 14. Nov, 22:45